Viktor Manfred Perel wurde am 16. Dezember 1921 in Frankfurt am Main geboren. Seine Eltern waren der Provisionsreisende Wolf Lewkowitz und Sara Perel, später verh. Lewald, die mit dem gemeinsamen Kind in der Allerheiligenstraße 38 lebte. Die Eltern waren „jüdisch-rechtlich“ verheiratet, für Wolf Lewkowitz war es die zweite Ehe. Einen gemeinsamen Haushalt führten die Eltern nicht. Manfred Perel lebte mit einer Behinderung, die nach Angaben seiner Mutter durch eine „Kopfgrippe“ hervorgerufen worden war. Bereits als Kleinkind war Manfred Perel im „Heim Neu Isenburg“ untergebracht, sei aber „von den Eltern ohne Grund herausgenommen“ worden. Sara Perel, wird von der jüdischen Fürsorgestelle in Frankfurt betreut, da sie aufgrund der Pflegesituation keine Möglichkeit hat, ein eigenes Einkommen zu erzielen. Beide Eltern kümmern sich um eine Besserung des Befindens ihres gemeinsamen Sohnes, allerdings scheinen sie unterschiedliche Interessen zu vertreten. So unternimmt Wolf Lewkowitz im Februar 1926 den Versuch, seinem Sohn die Aufnahme im Friedrich-Luisen-Hospiz in Bad Dürrheim zu ermöglichen mit dem Ziel, sein gesundheitliches Befinden so zu verbessern. Die Bitte um Unterstützung begründet der Vater mit den Bedingungen der „heutigen allgemeinen Wirtschaftslage und der damit unzureichenden Pflege sowie den schlechten Wohnverhältnissen“ welchen er (bei seiner Mutter) ausgesetzt sei. Gleichermaßen stellt Wolf Lewkowitz in Aussicht, er werde sich an den „Verpflegungskosten“ entsprechend seiner Verhältnisse beteiligen. In ausführlichen Beurteilungen wird die gesundheitliche Situation von Manfred Perel dargelegt. Die Mutter ist im Laufe der Jahre zunehmend überlastet, weil Manfred Perel aufgrund seiner Behinderung einen hohen Betreuungsaufwand benötigt, den sie nicht leisten kann. Im August 1927 erklärt sie, mit der Unterbringung ihres Kindes einverstanden zu sein. Dann könne sie sich Arbeit suchen. Zu diesem Zeitpunkt ist noch nicht entschieden, an welchem Ort Manfred Perel untergebracht werden soll Zunächst ist angedacht, ihn im Idsteiner Kalmenhof in Pflege zu geben. Die Heilerziehungsanstalt Kalmenhof wendet sich am 14. September 1927 an die Kinderschutzkommission der Weiblichen Fürsorge in Frankfurt und teilt mit, dass „das Kind Manfred Perel (…) auf Grund des ärztlichen Gutachtens (…) für unsere Anstalt nicht als geeignet erscheint. Wir geben anheim, es einer reinen Pflegeanstalt zuzuführen.“ Die Umsetzung des Vorhabens einer externen Unterbringung ist erschwert, da die Kommunikation zwischen den Eltern durch Konflikte belastet ist und häufig nur indirekt über die eingebundenen Institutionen und Behörden erfolgt. Die Unstimmigkeiten über die Unterbringung von Manfred Perel werden nach einem lebhaften Schriftwechsel zwischen den beiden Parteien und den zuständigen Behörden beigelegt. Manfred Perel wird am 16. Januar 1928 in der Heilerziehungsanstalt „Calmenhof“ in Idstein aufgenommen. Die Übernahme der Kosten erfolgt durch die Zentrale für jüdische Wohlfahrtspflege die darauf hinweist, dass „der Knabe soll rituell verpflegt werden.“

Nach der erfolgten Unterbringung in Idstein bittet Wolf Lewkowitz darum, seinem Sohn Besuche abstatten zu dürfen, jedoch sei es ihm „unmöglich, die gleichen Besuchsstunden wie die Mutter des Kindes“ wahrzunehmen. Diesem Ansinnen wird zunächst nicht entsprochen, später jedoch werden dem Kindsvater auf Initiative der Jüdischen Wohlfahrtspflege Frankfurt Besuche außerhalb der regulären Besuchszeiten gewährt, da ein Zusammentreffen der Eltern am Besuchstag eine „wenig gute Wirkung (…) auch für das Kind“ entfalten würden.

Nachdem Manfred Perel das siebte Lebensjahr erreicht hat, teilt die Schulbehörde Frankfurt mit, dass Schulpflicht bestehe und er in der Taubstummenschule in Frankfurt unterzubringen sei. Manfred Perel wird zunächst im Jüdischen Erziehungsheim in Beelitz untergebracht, von wo er nach weniger als einem Jahr auf Initiative der dortigen Heimleitung wieder zurück in den Kalmenhof überwiesen wird, da er eine „sachgemäße psychiatrische Behandlung“ benötige. Mit Jahresbeginn 1931 wird Manfred Perel am wieder im Kalmenhof betreut. Die Unterbringung erfolgt auf Kosten der Jüdischen Wohlfahrtspflege Frankfurt, die regelmäßig Berichte über den Gesundheitszustand ihres Mündels erbittet. Seit Mitte des Jahres 1933 ist der Vater von Manfred Perel nicht mehr greifbar. Eine über das Polizeipräsidium Frankfurt gestellte Anfrage der Jüdischen Wohlfahrtpflege zum Aufenthalt von Wolf Lewkowitz ergibt, das er von seinem ursprünglichen Wohnort abgemeldet und „auf Reisen“ sei. Im Jahr 1934 erfolgt anlässlich eines Besuches der Mutter auf dem Kalmenhof eine Beschwerde über das schlechte Aussehen und die fahle Gesichtsfarbe ihres Sohnes, die vom Idsteiner Anstaltsleiter Müller gegenüber der Frankfurter Wohlfahrtsbehörde relativiert wird. Aus „organisatorischen Gründen“ erfolgt im Jahr 1936 die „Verlegung“ des zwischenzeitlich 15-jährigen Manfred Perel in die Anstalt Weilmünster. Auch beim dortigen Anstaltsleiter Dr. Schneider erkundigt sich die Jüdische Wohlfahrtspflege regelmäßig nach dessen Befinden. Am 1. März 1938 berichtet der Anstaltsleiter, Manfred Perel müsse „dauernd unter schärfster Aufsicht sein. (…) Körperlich geht es ihm gut.“ Am 18. Oktober 1940, mehr als ein halbes Jahr nach dem Eintritt des Todesfalles, teilt die Anstalt Weilmünster dem für Manfred Perel bestellten Vormund Dr. Julius Grünbaum mit, Viktor Manfred Perel sei am 23. März 1940 gestorben. Als offizielle Todesursache wird „Entero-Kolitis“ in der Sterbeurkunde angegeben.

 

Quellen: HHStaWi Abt. 473/4 Nr. 344.