Helene Josefine Berberich wurde am 2. Oktober 1874 in Frankfurt am Main als Tochter von Jakob Ebelsbacher und Gertrud Ebelsbacher geb. Silberberg  geboren. Sie war in erster Ehe mit Louis Fontheim (Jg. 1874) aus Landstuhl verheiratet, der im Jahr 1910 in Frankfurt am Main verstarb. Helene Josefine Berberich heiratete im Dezember 1919 den katholischen Bildhauer und Steinmetz Fritz Berberich (Jg. 1880), der in Landstuhl als Sohn von Jakob Berberich und Katharina Westrich geboren worden war. Das Ehepaar wohnte zunächst in Kaiserslautern in der Kaiserstraße 59. Dort führte Friedrich (Fritz) Berberich eine Tabakwaren- bzw. Zigarrenhandlung. Später verlagerte das Ehepaar seinen Lebensmittelpunkt nach Frankfurt/Main. Nach Angaben des Ehemanns erfolgte aufgrund der politischen Situation 1932 die Scheidung, die Eheleute lebten jedoch nach späteren Angaben von Fritz Berberich noch bis 1936 zusammen in der Leerbachstraße 50. Helene Berberich war Schriftstellerin und Lyrikerin und publizierte unter dem Nachnamen ihres verstorbenen ersten Ehemannes, Helene Fontheim. Aufgrund einer Denunziation war sie von November 1933 bis Februar 1934 in Gestapo-Haft und sollte versichern, dass sie sich nicht weiter politisch betätigen werde. Es folgte ein Verbot ihrer schriftstellerischen Arbeit. 1936 wurden die Ehepartner aus der Wohnung ausgewiesen. Josefine Helene Berberich lebte anschließend allein in der Hochstraße 55, zuletzt in der Niddastraße 54.

Helene Berberich wurde am 11. Juli 1941 verhaftet und einen Tag später in das Frauenstrafgefängnis Frankfurt-Höchst verschleppt. Sie soll gegenüber einer Apothekerin geäußert haben, dass für den „Führer“ ein Menschenleben nichts bedeute und der Krieg deshalb „noch Jahre dauern“ würde. Helene Berberich war von Juli bis September 1941 zwangsweise in der Anstalt Weilmünster untergebracht, nachdem sie sich zuvor in Frankfurt einer Untersuchung wegen ihres „Geisteszustandes“ unterziehen musste. Aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Frankfurt vom 16. September 1941 wurde sie am 16. Oktober 1941 in die Heil- und Pflegeanstalt Bendorf-Sayn eingewiesen. Von dort aus erfolgte am 18. November 1941 ihre Weiterverlegung in die Anstalt Weilmünster. In einem „Heimtückeverfahren“ wurde Helene Berberich vom Sondergericht Frankfurt am 17. Dezember 1941 zur dauernden Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt verurteilt mit der Begründung, die Öffentlichkeit müsse vor den „frechen Äußerungen der Jüdin“ geschützt werden. Laut Haftakte war Helene Berberich Mutter eines Kindes. Am 12. Juli 1942 wurde Helene Berberich auf Anweisung der Geheimen Staatspolizei aus Weilmünster deportiert. Ihr weiteres Schicksal ist unbekannt. Die Kreisverwaltung des Oberlahnkreises in Weilburg spielte bei der Überwachung von Helene Berberich eine maßgebliche Rolle. Als „jüdisch“ geltende Menschen wurden bei den zuständigen Meldestellen registriert und ihr Aufenthaltsort streng überwacht. Hintergrund waren die reichsweit von langer Hand geplanten Deportationen, in welchen den Meldebehörden nach dem Willen der Täter eine maßgebliche organisatorische Rolle zukam. Um dem NS-Staat den Zugriff auf die der Deportation ausgesetzten Menschen zu ermöglichen wurde, wie auch im Falle von Helene Berbereich, der Reisepass von der Behörde eingezogen, um die Bewegungsfreiheit der Betroffenen in jederlei Hinsicht einzuschränken und eine Flucht ins Ausland unmöglich zu machen.

Im Jahr 1957 stellt der (geschiedene) Ehemann von Helene Josefine Berberich einen Entschädigungsantrag als „Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“. Demnach erfolgte die Scheidung im Jahr 1932 (!) „mit Rücksicht auf die politischen Verhältnisse im beiderseitigen Einverständnis“. Sie seien dennoch „zusammengeblieben“ Helene Berberich habe „sehr an ihrer Heimat Frankfurt“ gehangen und „alles Zureden, doch zu reichen Verwandten nach Amerika auszuwandern, war vergebens.“ Der Anspruch wird im Jahr 1960 abgelehnt.

Quellen: HHStAWi Abt. 518 Nr. 9603; HHStAWi Abt. 474/3 Nr. 80;HHStAWi Abt. 461 Nr. 9295; HHStAWi Abt. 409/6 Nr. 86; Mail von Frau Monika Wenz (Stadtarchiv Kaiserslautern) vom 2. Januar 2019.